Einsendematerial anfordern
Auftragserteilung
- Aufträge müssen schriftliche über das vorgesehene Formular oder per elektronischen Auftragsweg erfolgen. Eine mündliche Annahme von Anforderungen oder Nachforderungen erfolgt nicht.
- Jede Einsendung muss eindeutig mit den relevanten Angaben zu Auftraggeber, untersuchtem Objekt/Material und gewünschten Inspektionsparametern versehen sein.
- Die Inspektionsstelle behält sich vor, Aufträge bei fehlenden Angaben oder unklaren Fragestellungen zurückzuweisen.
Einsendung von Probenmaterial
- Die meisten Untersuchungsmaterialien können in Formalin eingesandt werden. Entsprechende Einsendegefäße werden Ihnen auf Wunsch mit oder ohne Formalin zur Verfügung gestellt. Falls Sie Formalin von anderen Quellen beziehen, sollten Sie darauf achten, dass es sich dabei um 4% gepuffertes Formalin handelt und eine Gefahrstoffkennzeichnung auf den Gefäßen vorhanden ist.
- Für unsere zytologischen Untersuchungen benötigen wir Material, welches im Idealfall (je nach Methodik) ohne Zusätze auskommt. Falls ein Zusatz hinzugefügt werden muss, eignet sich hierfür physiologische Kochsalzlösung (NaCl), auf keinen Fall Formalin.
Restrisiken
Bitte beachten Sie, dass ein fehlerhaftes Versandprocedere (z.B. durch mangelhafte Fixation. Bzw. generell fehlerhafte Präanalytik) zu einem immer bestehenden Restrisiko in der Untersuchung führt, welches zu einer Einschränkung der diagnostischen Beurteilbarkeit führen kann, diese gelegentlich auch unmöglich macht.
Konsile
In besonderen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Zweitmeinung (Konsil) einzuholen. Ein entsprechender Verweis erfolgt innerhalb des Inspektionsberichtes. Die Konsilliste kann im Institut für Pathologie eingesehen werden.In besonderen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Zweitmeinung (Konsil) einzuholen. Ein entsprechender Verweis erfolgt innerhalb des Inspektionsberichtes.. Die Konsilliste kann im Institut für Pathologie eingesehen werden.